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ist im offenen Gebrauch gesetzlich. Hingegen wäre jeder verdeckte Gebrauch illegal.        
erfordert verpflichtend geeignete Vorkehrungen und kann gesetzlich angewendet werden nach entsprechender Ankündigung und nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertreter. Jede Missachtung gesetzlicher Anforderungen wäre falsch.        
erfordert offene Vorbereitungen. Dann ist es völlig gesetzlich, entsprechende Datenerfassung mit Identitätsdaten der arbeitenden Mitarbeiter zu verknüpfen, wenn deren schriftliche Zustimmung vorliegt.        
erfordert die Ankündigung für die Belegschaft. Bei verdeckter Installation wäre kein Erfolg mehr zu erreichen. Die aktuelle Rechtsprechung fordert vorbereitende offene Vorankündigung des Vorgehens.        
erreicht in der korrekten Anwendung zuverlässig die Zustimmung der Belegschaft und der Mitarbeitervertretung.        
bietet einen fairen Ausgleich bei der Unterstützung der täglichen Arbeit ohne die informationelle Selbstbestimmung oder die Privatheit aufzugeben.        
beobachtet das Verbringen und den Verbleib von Gerät nach Identität, Ort, Zeit und Zusammenhang mit dem Auftrag.        
beschränkt die Verfolgung von Objekten auf deren Verbringung, Beförderung und Verladung. Es besteht keine individuelle Bedrohung durch etwaige ständige Beobachtung von Mitarbeitern.        
unterstützt intelligente Verdichtung von erhobenen Daten. Es gibt keine Notwendigkeit, alles blank aufzuschreiben, das unmittelbare Auslösen bei Transportbeginn und die im Ablauf zusammengesetzten Spuren beschränken die Datenspeicherung auf einzelne Transportvorgänge.        
unterstützt schließlich das Erkennen von organisatorischen Fehlern, auch wenn sich jemand nicht an die Regeln hält und offensichtlich gegen diese Regeln verstößt.        
kann von etwaigem betrügerischen Handeln vorweg weitgehend abschrecken, verglichen mit einer Betriebsführung ohne Überwachung.  Weiter wird die Aufklärung jedes Problemfalls best möglich unterstützt.       
unterstützt die Erfassung und Verarbeitung von Daten für genau bestimmte und geregelte gesetzliche Verwendung.         
unterstützt die Verarbeitung von Daten für genau bestimmte und geregelte Verwendung.        
reduziert die Datenspeicherung auf angemessene, bedeutsame und ausgewogene Archivierung.       
unterstützt anonymisierte Verarbeitung in Übereinstimmung mit individuellen Rechten der informationellen Selbstbestimmung.        
beachtet in der Auslegung die Empfehlung von Benjamin Franklin aus 1738: "Veräußere weder Tugenden, um Wohlstand zu erreichen noch irgendwelche Freiheiten, um Macht auszuüben.        
führt, wenn es eingesetzt wird, weder zur totalen Überwachung noch zum Ausspähen des Denkens.        

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